Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Mitgliedschaft im Netzwerk «Kultur inklusiv» von Pro Infirmis
1. Geltungsbereich
Diese AGB regeln die Bedingungen der Mitgliedschaft im Netzwerk «Kultur inklusiv» von Pro Infirmis.
Ziel ist die Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in allen Aspekten des Kulturbereichs.
2. Mitgliedschaft und Zielgruppen
- Mitglied im Netzwerk können Kulturinstitutionen werden, die inklusiv tätig sind, sowie Dienstleister*innen für Inklusion im Kulturbereich.
- Die Mitgliedschaft kann ohne die Angabe von Gründen durch Pro Infirmis verweigert oder aufgehoben werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
3. Leistungen für Mitglieder
Mitglieder erhalten jährlich folgende kostenlose Leistungen:
- Zwei Stunden telefonische oder online Beratung
- Einladung zum Netzwerkanlass PLUS mit Fachpersonen Inklusion (je ein Anlass in der Romandie und in der Deutschschweiz)
- Einladung zu den virtuellen Schulungs- und Austauschformaten «Online-Schulung» (jeweils zwei auf Deutsch und zwei auf Französisch)
- Mitglieder erhalten für die Dauer der Mitgliedschaft das Recht das Logo «Kultur inklusiv» (in den Stufen Bronze, Silber oder Gold für Kulturinstitutionen, in Schwarz für Dienstleister*innen) in ihren Kommunikationsmitteln zu nutzen.
- Alle Mitglieder werden öffentlich auf der Netzwerk-Webseite gelistet. Kulturinstitutionen haben die Möglichkeit, ein Kurzporträt mit Foto zu veröffentlichen. Auf Wunsch des Mitglieds kann die Veröffentlichung zurückgenommen werden.
- Zugang zu inklusiven Stellenausschreibungen auf Facebook
- Kulturinstitutionen können bei der Stiftung Profil das Beratungsangebot zu vergünstigten Konditionen nutzen: Für Mitglieder gibt es jeweils eine Stunde kostenlose Beratung, danach betragen die Beratungskosten CHF 180 pro Stunde.
4. Mitgliederbeiträge
Für Kulturinstitutionen ist ein jährlicher Mitgliederbeitrag entsprechend dem jüngst bekannten Jahresumsatz bzw. Förderbudget oder Jahresbudget an Pro Infirmis zu entrichten:
- bis CHF 1 Million: CHF 300
- über CHF 1 und bis 5 Millionen: CHF 700
- über CHF 5 Millionen: CHF 1500
Werden die Umsatzzahlen oder Förderbudgets nicht öffentlich kommuniziert, ist durch eine nachweislich zeichnungsberechtigte Person die korrekte Auswahl des Mitgliederbeitrags per E-Mail an kontakt@kulturinklusiv.ch zu bestätigen.
- Für geprüfte Dienstleister*innen für Inklusion im Kulturbereich ist die Mitgliedschaft kostenlos.
5. Beantragung der Mitgliedschaft
- Die Beantragung der Mitgliedschaft erfolgt über das entsprechende Online-Formular «Mitglied werden».
- Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft werden diese AGB vom künftigen Mitglied akzeptiert.
6. Dauer und Beendigung der Mitgliedschaft
- Die Mitgliedschaft kann jeweils bis zum 30. September des laufenden Jahres per Mail an kontakt@kulturinklusiv.ch gekündigt werden. Ansonsten verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch um ein weiteres Jahr.
- Werden die Mitgliedschaftsbeiträge trotz Mahnung nicht bezahlt, erlöschen sämtliche Mitgliedschaftsrechte und die Mitgliedschaft wird durch Pro Infirmis gekündigt. Die Mitgliedschaftsgebühr für das laufende Jahr bleibt geschuldet.
- Mit der Beendigung der Mitgliedschaft erlischt das Recht die Logos «Kultur inklusiv» in den Kommunikationsmitteln zu verwenden und die Logos sind innert 14 Tagen von den Webseiten des betroffenen Mitglieds zu löschen.
- Die Mitgliedschaft kann jederzeit von Pro Infirmis gekündigt werden, wenn Pro Infirmis der Ansicht ist, dass die Werte von Pro Infirmis verletzt wurden oder der Anschein einer solchen Verletzung besteht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
7. Sonstiges
- Die AGB können jederzeit geändert und angepasst werden. Es gelten die jeweils aktuellen AGB. Diese werden auf der Homepage von Kultur inklusiv publiziert.
- Es gilt das Schweizer Recht und der Gerichtsstand ist Zürich.
Zürich, 20. März 2026

